Verrechnung
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     Verrechnung

Bezahlung Ermäßigung Rückverrechnung Kontakt

Für den Schulbesuch Ihres Kindes bezahlen Sie einen Essens- und Betreuungsbetrag, dabei handelt es sich um ein „Kombiangebot“, es ist daher nicht möglich, Essen oder Betreuung alleine zu konsumieren.

Bezahlung

Betreuung € 5,20--     +    Essen 3,59 €/Tag

Wir berechnen monatlich, entsprechend der genauen Anzahl an Unterrichtstagen (Projektwochen und Abschlusstage werden abgezogen).

Bezahlung mit Zahlschein

Monatlich erhalten Sie einen Zahlschein, der durch die MA6-B13 per Postweg an die Zahlungspflichtigen versendet wird. Bitte zahlen Sie diesen immer rechtzeitig (letzter Einzahlungstag ist angegeben!) ein. Je nach Einkommenshöhe, kann um Ermäßigung des Betrages angesucht werden. Die Magistratsabteilung berechnet aufgrund Ihrer Lohn- oder Gehaltsbestätigung die entsprechende Bemessungsgrundlage.

Bezahlung mit Bankeinzug

Wenn Sie lieber per Bankeinzug bezahlen möchten füllen Sie bitte das Datenblatt und das Formular für den Abbuchungsauftrag (erhalten Sie in der Direktion oder bei Ihrem Klassenlehrer) aus und geben Sie es in die Schule mit (Änderungen können während des gesamten Jahres erfolgen und werden sobald wie möglich berücksichtigt). In diesem Fall erhalten Sie per Post eine Rechnung, die die Beträge, welche abgebucht werden, aufschlüsseln.

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Ermäßigung

Je nach Einkommenshöhe, kann um Ermäßigung des Betreuungsbeitrages bei der Servicestelle MA 10 angesucht werden. Das Jugendamt berechnet aufgrund Ihrer Lohn- oder Gehaltsbestätigung die entsprechende Bemessungsgrundlage.

Schuljahr 2011/2012

Betreuungsbeitrag: 5,20

 bis EUR 922,-- Null kein Beitrag

 bis EUR 1.153,-- Voll kein Beitrag

 bis EUR 1.620,-- Voll ¼ Beitrag = EUR 1,30/Tag

 bis EUR 2.035,-- Voll ½ Beitrag = EUR 2,60/Tag

 bis EUR 2.503,-- Voll ¾ Beitrag = EUR 3,90Tag

 über EUR 2.503,-- Voll Vollzahler = EUR 5,20/Tag

 

Wie kommen Sie zu der Ermäßigung?

Holen Sie sich bei Ihrem Klassenlehrer Ermäßigungsformulare (Download auch über die Homepage möglich) und gehen Sie mit einer Lohn- und Gehaltsbestätigung, den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Ermäßigungsformularen (3fach) zur MA 10 (Servicestelle).

22. Bezirk 22., Bernoullistraße 7 211 23-2870 22- sr4@ma10.wien.gv.at

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Für Berufstätige: Donnerstag: 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr

Dort wird ihre Bemessungsgrundlage berechnet und Sie erhalten 2 Formulare zurück. Diese geben Sie bitte in der Schule (bei der KlassenlehrerIn oder in der Direktion) ab. Nach Bearbeitung durch die Freizeitleitung (kann einige Tage dauern),  erhalten Sie ein Exemplar zurück (für ihre Ablage), das andere bleibt in der Schule und wird bearbeitet und beim nächstmöglichen Verrechnungszeitraum berücksichtigt. Wenn Sie jedoch nur 1 Exemplar abgeben, können wir Ihnen keines zurück geben.

Ermäßigungsformular- Die Formulare erhalten Sie auch vom Klassenlehrer. 

Verrechnung im Nachhinein

 

Beginnend mit dem Schuljahr 2011/12 wird die Verrechnung im Nachhinein erfolgen.

Diese Änderung bietet wesentliche Vorteile, die die Abwicklung der Zahlungen für alle Beteiligten transparenter.

bulletBemessungsgrundlagen (Ermäßigungsanträge können bis Ende des Verrechnungsmonats) abgegeben und berücksichtigt werden. (Abgabe im September - Berücksichtigung ab September; Abgabe im Oktober - Berücksichtigung erst ab Oktober)
bulletEs kann die tatsächliche Anzahl der zu verrechnenden Tage unter Berücksichtigung eventueller Fehltage (Projektwochen) vorgeschrieben werden.

 

Verrechnungszeiträume

Betreuungs- und Essenstage

5.9.

bis

30.9.

18 (Mo und Di kein Essen)

3.10.

bis

28.10.

 

31.10.

bis

25.11.

 

28.11.

bis

23.12.

 

9.1.

bis

3.2.

 

13.2.

bis

2.3.

 

5.3.

bis

30.3.

 

11.4.

bis

4.5.

 

7.5.

bis

1.6.

 

4.6.

bis

29.6.

 

Elterninformationsblatt - Betreuung- und Verrechnung in ganztägigen Schulformen

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Rückverrechnungen

Rückverrechnung des Betreuungsbetrages

Sollte Ihr Kind während des Schuljahres an mindestens 4 aufeinander folgenden Schultagen fehlen, besteht die Möglichkeit, um Rückerstattung des Betreuungsanteiles anzusuchen.

Wie?           Fordern Sie Ihr Antragsformular beim Klassenlehrer an (Download auch über die Homepage möglich), füllen Sie dieses vollständig aus und geben Sie es beim Klassenlehrer wieder ab.

Achtung!      Falls Sie für Ihr Kind jedoch keinen Anteil für die Betreuung bezahlen (0-Zahler), so ist natürlich auch keine Rückverrechnung möglich.

Bei Sport- oder Projektwochen erfolgt die Rückverrechnung automatisch.

  Formular zum Ausdrucken - Ansuchen um Rückerstattung

 

Rückverrechnung des Essensbetrages

Das Essen wird immer am Montagnachmittag für die darauffolgende Schulwoche bestellt. Nur nicht bestelltes, rechtzeitig abbestelltes Essen kann bei der Verrechnung berücksichtigt werden.

 ·        Wenn Sie rechtzeitig wissen, dass ihr Kind in der folgenden Woche oder später kein Essen benötigt (geplanter Krankenhausaufenthalt, Urlaub,...), teilen Sie uns dies bitte schriftlich, mit genauem Datum und Grund mit. Abbestellungen sind nur für eine komplette Woche möglich.

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Formulare * Wünsche * Beschwerden * Fragen & Probleme

Formulare bekommen Sie grundsätzlich beim Klassenlehrer!

Bitte geben Sie alle Formulare auch wieder beim Klassenlehrer oder in der Direktion ab.

Für Fragen, Wünsche, verlorenen Zahlscheine, Beschwerden, falsche Einzahlungen,.... stehen wir Ihnen gerne persönlich oder per e-mail zur Verfügung.

Wo finden Sie uns?

Freizeitleitung

Michaela Arends (2c) 2. Stock und  Mag. Martina Meister-Wolf (3b) – 2. Stock

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