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Sollte Ihr Kind während des
Schuljahres an mindestens 4 aufeinander folgenden Schultagen fehlen,
besteht die Möglichkeit, um Rückerstattung des Betreuungsanteiles anzusuchen.
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Infos
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Formular
zum Ausdrucken - Ansuchen um Rückerstattung des Essensbetrages
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Abbestellungen
sind nur im voraus für eine
komplette Woche möglich. Wenn Sie rechtzeitig wissen, dass
ihr Kind in der folgenden Woche oder später kein Essen benötigt (geplanter
Krankenhausaufenthalt, Urlaub,...), teilen Sie uns dies bitte schriftlich,
mit genauem Datum und Grund mit. Das Essen wird immer am Dienstag Vormittag für die
darauf folgende Schulwoche bestellt. Nur nicht bestelltes
Essen kann rückverrechnet werden.
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Infos
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Ermäßigungsformular- Die
Formulare erhalten Sie auch vom Klassenlehrer.
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Je nach
Einkommenshöhe, kann um Ermäßigung des Betreuungsbeitrages beim Jugendamt
angesucht
werden. Das Jugendamt berechnet aufgrund Ihrer Lohn- oder Gehaltsbestätigung
die entsprechende Bemessungsgrundlage.
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